Wir laden alle unsere Mitglieder recht herzlich zur Hauptversammlung am Freitag, den 31. März um 19.30 Ihr in die Sportgaststätte im „Heiligen Bronn“ ein und freuen uns darauf, möglichst viele Mitglieder bei der Hauptversammlung begrüßen zu dürfen.
Tagesordnung
- Begrüßung und Totenehrung
- Auszüge aus dem Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
- Berichte von Vorstand, Jugendleiter, Jugenddirigentin und Dirigent
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache
- Entlastung
- Anträge
- Satzungsänderungen
- Ehrung für Probenbesuch
- Termine und Veranstaltungen
- Wahlen (Vorstand, Jugendleiter, Ausschuss Gruppe II, Kassenprüfer)
- Sonstiges
Ergänzung zum Tagesordnungspunkt 9:
Beschluss zur Satzungsänderung §13 & 19 des Musikverein Neckartenzlingen:
- Neues Amt
- § 13 (1)
Es soll das Amt des Musikersprechers/der Musikersprecherin eingeführt werden, Als „Sprachrohr“ zwischen Jugend, Aktiven und Vorstand. Die Wahl erfolgt durch die Kapelle, Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
- § 13 (1)
- Änderungen
- § 13 (3)
Klarstellung, dass alle neu Gewählten einer Wahlgruppe zugeordnet werden und deren laufende Amtszeit übernehmen. - § 19 (6)
Die Wahlämter betragen grundsätzlich 2 Jahre. Bei erstmaliger Wahl werden die Gewählten der Gruppe gemäß § 13 Abs (3) zugeordnet und übernehmen die restliche Amtszeit dieser Gruppe.
- § 13 (3)
Anträge zur Tagesordnung sind spätestens bis zum 24.03.2023 beim Vorstand schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen. Über die Zulassung später eingegangener Anträge befindet die Mitgliederversammlung.