Einladung zur Mitgliederversammlung am 31. Januar 2020

Die Mitgliederversammlung findet am Freitag, 31. Januar 2020, um 19.30 Uhr im Sportheim statt. Wir laden alle Mitglieder herzlich ein.

Tagesordnung: 

  1. Begrüßung und Totenehrung
  2. Auszüge aus dem Protokoll der letzten Mitgliederversammlung / Genehmigung
  3. Berichte von Vorstand, Jugendleiter, Jugenddirigentin und Dirigent
  4. Kassenbericht
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Aussprache
  7. Entlastung
  8. Wahlen: 2 bis 5 Vorstandsmitglieder, Andreas Berens und Timo Schietinger treten wieder an; Ausschuss: Gruppe 1
  9. Satzungsänderung: Anpassung Ehrenamtspauschale
  10. Anträge
  11. Ehrung für Probenbesuch
  12. Termine und Veranstaltungen
  13. Sonstiges

Anträge sind 14 Tage vor der Versammlung beim Vorstand einzureichen.

Info zur Satzungsänderung Punkt 9 – folgende Satzungsänderung ist vorgesehen:

Vorbemerkungen:

§ 2 wird ergänzt (unterstrichener Satz)

§ 4 wird gestrichen, die wesentlichen Inhalte sind im neuen § 3 enthalten

§ 3 wird ergänzt (unterstrichene Sätze)

§ 2 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 § 3 Mittelverwendung

  1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  2. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
  3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Auslagenersatz erfolgt gem. §§ 27 und 670 BGB.

§ 4 Verbot von Vergünstigungen

  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die nachfolgende Nummerierung der §§ in der Satzung wird entsprechend angepasst.